Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe auch Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Einbruch. Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter können jetzt einen Zuschuss für einbruchhemmende Maßnahmen beantragen. Das können beispielsweise Zusatzsicherungen für Türen, Fenster und Fenstertüren sein, die einer gewissen Norm entsprechen und von einer Fachfirma verbaut werden. Aber auch der nachträgliche Einbau einer Alarmanlage nach entsprechenden Kriterien ist zuschussfähig.
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